VS Online Marketing – Vladimir Shadrin

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

VS Online Marketing – Inhaber: Vladimir Shadrin

Version: 2.0 | Stand: 26.01.2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der VS Online Marketing – Inhaber: Vladimir Shadrin, In der Reute 11a, 49565 Bramsche (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Leistungsgegenstand und technische Verantwortlichkeit

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing, insbesondere die Erstellung von Werbestrategien, das Management von Werbekampagnen (z. B. auf Meta oder Google) sowie die Erstellung von Verkaufsfunnels und Landing Pages.

(2) Technisches Tracking (TDDDG): Die technische Integration von Tracking-Pixeln (z. B. Meta Pixel, Google Tag Manager) erfolgt ausschließlich auf der Grundlage einer vom Kunden bereitgestellten und rechtskonform konfigurierten Consent-Management-Plattform (Cookie-Banner). Der Auftragnehmer ist nicht für die rechtliche Prüfung der technischen Konfiguration des Cookie-Banners oder der Einhaltung der Bestimmungen des TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) verantwortlich.

(3) Messenger- und E-Mail-Marketing (UWG): Sofern der Auftragnehmer Marketingmaßnahmen über E-Mail, SMS oder Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) durchführt, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Einwilligungen der Empfänger (Double-Opt-In) vorliegen.

§ 3 Vergütungsmodelle und Wechselmodalitäten

(1) Die Vergütung richtet sich nach den im individuellen Angebot getroffenen Vereinbarungen. Es stehen grundsätzlich zwei Modelle zur Verfügung: Option A (Monatliche Pauschale) und Option B (Erfolgshonorar pro qualifiziertem Lead).

(2) Wechsel des Modells: Ein Wechsel zwischen den Vergütungsmodellen ist nur zum ersten Tag eines neuen Kalendermonats zulässig. Der Kunde muss seinen Wunsch zum Wechsel spätestens sieben (7) Tage vor dem Ende des laufenden Kalendermonats in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilen. Verspätete Mitteilungen werden erst zum darauffolgenden Monatsersten wirksam.

§ 4 Lead-Definition und Qualitätsstandards

(1) Im Falle einer erfolgsbasierten Vergütung (Option B) gilt jede durch die Marketingmaßnahmen generierte Kontaktanfrage als vergütungspflichtiger Lead.

(2) Ausschlusskriterien: Von der Vergütungspflicht ausgenommen sind Leads, die nachweislich folgende Kriterien erfüllen:

  1. Offensichtliche Falschangaben (Fake-Daten), Bot-Anfragen oder Test-Einträge des Auftragnehmers oder Kunden.
  2. Bestehende Kunden des Kunden, sofern der Kunde dies innerhalb der Prüffrist nachweist.
  3. Dubletten (Kontaktdaten, die innerhalb derselben Kampagne in den letzten 30 Tagen bereits erfasst wurden).
    (3) Der Kunde ist verpflichtet, Leads zeitnah zu bearbeiten. Ein Lead gilt als akzeptiert, wenn er nicht innerhalb der in § 5 Abs. 2 genannten Frist qualifiziert beanstandet wurde.

§ 5 Abrechnung, Einwendungen und Zahlungsziele

(1) Der Auftragnehmer stellt seine Leistungen monatlich nachträglich zu Beginn des Folgemonats in Rechnung. Einmalige Setup-Gebühren werden mit Vertragsbeginn in Rechnung gestellt.

(2) Prüffrist: Der Auftragnehmer übermittelt dem Kunden mit der Abrechnung eine Übersicht der erbrachten Leistungen bzw. der generierten Leads. Der Kunde hat die Abrechnungsbasis unverzüglich zu prüfen. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Lead-Liste oder des Leistungsnachweises müssen innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt der Übersicht schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnungsgrundlage als durch den Kunden genehmigt.

(3) Zahlungsziel: Alle Rechnungen sind innerhalb von sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 6 Mitwirkungspflichten und Freistellung

(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen (z. B. Bereitstellung von Bildmaterial, Freigabe von Texten, technischer Zugang zu Werbekonten) rechtzeitig erfolgen.

(2) Der Kunde stellt den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten aus § 2 Abs. 2 und 3 (TDDDG/UWG) oder auf rechtswidrigen Inhalten des Kunden beruhen. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und etwaige behördliche Bußgelder.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers (Bramsche).

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform.

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