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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
VS Online Marketing – Inhaber: Vladimir Shadrin
In der Reute 11a, 49565 Bramsche
USt-IdNr.: DE348429941 | E-Mail: info@shadrin.de
Version: 3.2 | Stand: 19.04.2026
§ 1 GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGRUNDLAGEN
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(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle
Verträge, Leistungen und Angebote der VS Online Marketing – Inhaber: Vladimir
Shadrin (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend
„Kunde“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14
BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen. Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden Leistungen nicht
angeboten.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden
erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hat ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis
entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem
Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 LEISTUNGSGEGENSTAND UND TECHNISCHE VERANTWORTLICHKEIT
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(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing,
insbesondere:
- Entwicklung von Werbestrategien und Marketingkonzepten
- Erstellung und Management von Werbekampagnen (z. B. Meta Ads, Google Ads)
- Erstellung und Optimierung von Verkaufsfunnels und Landing Pages
- E-Mail-, SMS- und Messenger-Marketing (Planung, Automatisierung, Analyse)
- Einrichtung und Betreuung von CRM-Systemen (z. B. GoHighLevel)
- Leadgenerierung und -verwaltung
- Strategische Marketingberatung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen
Angebot. Leistungen außerhalb dieses Umfangs werden nach vorheriger
schriftlicher Vereinbarung gesondert berechnet.
(2) Kein Erfolgsvorbehalt: Der Auftragnehmer schuldet die vertragsgemäße
Erbringung der vereinbarten Marketingdienstleistungen als Dienstvertrag gemäß
§ 611 BGB, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, die
Erreichung definierter Kennzahlen (z. B. Klickzahlen, Conversion Rate,
Umsatzsteigerung) oder eine bestimmte Anzahl von Leads, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbart wurde.
(3) Technisches Tracking (TDDDG): Die technische Integration von
Tracking-Pixeln (z. B. Meta Pixel, Google Tag Manager) erfolgt ausschließlich
auf der Grundlage einer vom Kunden bereitgestellten und rechtskonform
konfigurierten Consent-Management-Plattform (Cookie-Consent-Banner). Der
Auftragnehmer ist nicht für die rechtliche Prüfung der Konfiguration des
Cookie-Banners des Kunden oder die Einhaltung der Bestimmungen des TDDDG
(Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, Stand 13.05.2024)
verantwortlich. Die entsprechende Compliance-Pflicht liegt ausschließlich beim
Kunden als Websitebetreiber.
(4) Messenger- und E-Mail-Marketing (UWG / DSGVO): Sofern der Auftragnehmer
Marketingmaßnahmen über E-Mail, SMS oder Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp
Business) durchführt, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, dass alle
erforderlichen datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Einwilligungen der
Empfänger (insbesondere Double-Opt-In gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) vorliegen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung von Maßnahmen abzulehnen,
wenn entsprechende Nachweise nicht erbracht werden.
(5) Plattformabhängigkeit: Der Auftragnehmer erbringt Leistungen auf Grundlage
der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Nutzungsbedingungen und
Richtlinien der jeweiligen Plattformen (Meta, Google etc.). Änderungen dieser
Richtlinien oder Einschränkungen durch Plattformbetreiber (z. B.
Kontosperrungen, Änderungen von Targeting-Optionen, Algorithmusänderungen)
gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
(6) Branchenspezifische Werbevorschriften (HWG und sonstige): Der
Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, sämtliche für die Branche des Kunden
geltenden rechtlichen Beschränkungen eigenständig zu prüfen, insbesondere
Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), des Medizinprodukterechts,
standesrechtliche Werbeverbote oder branchenspezifische Plattformrichtlinien
(z. B. Meta-Werberichtlinien für Gesundheitsdienstleistungen, Behandlungen
oder Nahrungsergänzungsmittel).
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, den Auftragnehmer vor Beginn der
Zusammenarbeit schriftlich über alle für seine Branche und seine konkreten
Angebote geltenden Werbeverbote und -einschränkungen zu informieren. Der
Auftragnehmer setzt Kampagnen entsprechend den Vorgaben des Kunden um und
haftet nicht für Verstöße, die auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben
des Kunden beruhen.
Bei Zweifeln an der Zulässigkeit eines konkreten Werbemittels ist der
Auftragnehmer berechtigt, die Durchführung bis zur Klärung durch den Kunden
oder dessen Rechtsberater auszusetzen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche
entstehen.
§ 3 VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
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(1) Standardmodell – Monatliche Vorauszahlung: Die Vergütung ist monatlich im
Voraus, spätestens bis zum letzten Werktag des Vormonats, fällig. Der
Leistungsmonat beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Das
Zahlungsziel beträgt sieben (7) Tage ab Rechnungsdatum. Alle Beträge
verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils
gültigen Höhe.
(2) Abweichendes Modell – Erfolgshonorar pro Lead: Ein abweichendes
Vergütungsmodell auf Basis eines Erfolgshonorars pro qualifiziertem Lead
(nachfolgend „Lead-Modell“) ist ausschließlich zulässig, wenn es im
individuellen Angebot ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. In diesem
Fall wird die Vergütung monatlich nachträglich zum Beginn des Folgemonats
abgerechnet. Für die Lead-Definition und Ausschlusskriterien gilt § 4.
(3) Kosten für Werbebudgets (Anzeigenausgaben auf Meta, Google etc.) sowie
Drittanbieter-Tools trägt der Kunde direkt an die jeweiligen Anbieter. Diese
Kosten sind nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
(4) Eine einmalige Setup-Gebühr für Ersteinrichtung, technische Integration
und Strategieentwicklung kann im Angebot gesondert ausgewiesen sein. Diese
wird mit Beginn der Leistungserbringung fällig, ist vom Fortbestand des
Vertrages unabhängig und wird nicht erstattet, sofern nicht schriftlich
anders vereinbart.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288
Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für B2B-Verträge).
(6) Leistungsaussetzung bei Verzug: Gerät der Kunde mit einer Zahlung länger
als sieben (7) Kalendertage in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle
laufenden Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderung
auszusetzen. Die Vergütungspflicht des Kunden besteht während der
Aussetzungszeit fort.
(7) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht: Gegen Forderungen des
Auftragnehmers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann
der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 LEAD-DEFINITION UND QUALITÄTSSTANDARDS
(gilt ausschließlich bei vereinbartem Lead-Modell gemäß § 3 Abs. 2)
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(1) Als vergütungspflichtiger qualifizierter Lead gilt jede durch die
Marketingmaßnahmen des Auftragnehmers generierte Kontaktanfrage, die die im
individuellen Angebot definierten Qualitätskriterien erfüllt.
(2) Ausschlusskriterien: Von der Vergütungspflicht ausgenommen sind Leads,
die nachweislich folgende Kriterien erfüllen:
1. Offensichtliche Falschangaben (Fake-Daten), Bot-Anfragen oder
Test-Einträge des Auftragnehmers oder des Kunden.
2. Bestehende Kunden des Kunden, sofern der Kunde dies innerhalb von
drei (3) Werktagen nach Übermittlung der Lead-Liste nachweist.
3. Dubletten (Kontaktdaten, die innerhalb derselben Kampagne in den
letzten 30 Tagen bereits als Lead erfasst wurden).
(3) Prüffrist: Der Auftragnehmer übermittelt dem Kunden mit der monatlichen
Abrechnung eine Lead-Übersicht. Einwendungen gegen die Richtigkeit der
Lead-Liste müssen innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt schriftlich
geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die
Abrechnungsgrundlage als genehmigt.
(4) Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Abschlussquote des
Kunden bei der Nachverfolgung von Leads oder den wirtschaftlichen Erfolg des
Kunden im Umgang mit generierten Kontakten.
§ 5 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
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(1) Laufzeit: Der Vertrag beginnt mit dem im Angebot genannten Datum und läuft
auf unbestimmte Zeit, sofern im Angebot keine feste Mindestlaufzeit vereinbart
ist.
(2) Ordentliche Kündigung: Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist
von vier (4) Wochen zum Monatsende in Textform kündigen. Bei vereinbarter
Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung frühestens zum Ablauf dieser
Mindestlaufzeit möglich.
(3) Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den
Auftragnehmer insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung mit mehr als einer Monatsrechnung in Verzug ist;
- der Kunde gegen wesentliche Mitwirkungspflichten aus § 6 verstößt und
diesen Verstoß nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach schriftlicher
Abmahnung behebt;
- das Werbekonto des Kunden aufgrund von Verstößen gegen
Plattformrichtlinien dauerhaft gesperrt wird und eine Weiterführung der
vereinbarten Leistungen dadurch unmöglich ist.
(4) Form: Jede Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB); E-Mail genügt.
(5) Abwicklung nach Vertragsende: Nach Beendigung des Vertrages übergibt der
Auftragnehmer dem Kunden auf Anfrage alle vom Kunden bereitgestellten
Materialien sowie erstellte Werbemittel und Kampagnendaten, soweit diese im
Eigentum des Kunden stehen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eigene
Arbeitsergebnisse zurückzubehalten, bis alle offenen Forderungen vollständig
beglichen sind.
§ 6 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
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(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung
erforderlichen Materialien, Informationen und Zugänge (z. B. Facebook Business
Manager, Google Ads-Konto, Website-Zugang) rechtzeitig und in geeigneter
Qualität zur Verfügung.
(2) Erteilt der Kunde Freigaben für Werbemittel nicht innerhalb von drei (3)
Werktagen nach Vorlage, gelten diese als genehmigt. Verzögerungen aufgrund
fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen entsprechend;
Vergütungsansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
(3) Der Kunde bleibt Inhaber aller Werbekonten, Zugänge und Lizenzen. Der
Auftragnehmer erhält ausschließlich administrativen Zugriff zur
Leistungserbringung und gibt diesen nach Vertragsende unverzüglich zurück.
(4) Informationspflicht des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, den
Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung vollständig und
unaufgefordert schriftlich über alle für seine Branche, seine Angebote und
seine Zielgruppen geltenden Rechtsvorschriften, Werbebeschränkungen und
Sorgfaltspflichten zu informieren, insbesondere über:
- Einschränkungen nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG), dem
Medizinprodukterecht oder vergleichbaren Vorschriften;
- bestehende Schutzrechte Dritter (Marken, Urheberrechte,
Persönlichkeitsrechte) an Materialien, die dem Auftragnehmer zur
Verfügung gestellt werden;
- datenschutzrechtliche Besonderheiten bei der Verarbeitung von Daten
der Endkunden des Kunden (z. B. besondere Kategorien gemäß Art. 9
DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten);
- bestehende oder drohende Abmahnungen, Unterlassungsansprüche oder
behördliche Verfahren, die den Werbebereich des Kunden betreffen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der
Kunde diese Informationspflicht nicht oder nicht vollständig erfüllt hat. In
diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zur
vollständigen Information auszusetzen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche
entstehen.
(5) Freistellung durch den Kunden: Der Kunde stellt den Auftragnehmer von
allen Ansprüchen Dritter frei, die auf folgenden Umständen beruhen:
- Verstöße des Kunden gegen TDDDG, DSGVO oder UWG (insbesondere fehlende
Einwilligungen bei E-Mail- und WhatsApp-Marketing);
- Rechtswidrige Inhalte, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden
(z. B. unrichtige Preisangaben, irreführende Werbeaussagen, fehlende
Pflichtinformationen gemäß PAngV, Verwendung urheberrechtlich
geschützter Materialien ohne Lizenz);
- Verstöße des Kunden gegen Plattformrichtlinien von Meta oder Google,
die zu Kontosperrungen oder behördlichen Bußgeldern führen;
- Verstöße gegen branchenspezifische Werbevorschriften (z. B. HWG),
über die der Kunde den Auftragnehmer nicht oder nicht vollständig
informiert hat.
Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen
Rechtsverteidigung des Auftragnehmers.
§ 7 URHEBERRECHT, NUTZUNGSRECHTE UND SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN
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(1) Gewährleistung des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer gewährleistet, dass
sämtliche von ihm für den Kunden neu erstellten Inhalte (Texte, Grafiken,
Werbemittel) im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfangs frei von
Rechten Dritter sind. Diese Gewährleistung gilt ausdrücklich nicht für
Inhalte, die vom Kunden selbst zur Verfügung gestellt wurden (insbesondere
Fotos, Logos, Grafiken, Markenzeichen, Produktbilder, Texte des Kunden).
(2) Nutzungsrechtsübertragung: Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten
Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Kunden das einfache, zeitlich und
räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den für den Kunden erstellten
Werbemitteln ein, soweit diese für den vereinbarten Vertragszweck erforderlich
sind. Eine Weiterübertragung dieser Rechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Materialien des Kunden: Der Kunde räumt dem Auftragnehmer ein einfaches,
auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht an den überlassenen
Materialien (Logos, Bilder, Texte, Markenzeichen etc.) ein. Der Kunde
gewährleistet, dass er zur Einräumung dieser Rechte berechtigt ist und keine
Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für
Rechtsverletzungen, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten beruhen.
(4) Freistellung bei Schutzrechtsverletzungen durch den Auftragnehmer:
a) Der Auftragnehmer stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter frei, die
wegen einer schuldhaften Verletzung von Schutzrechten durch
ausschließlich vom Auftragnehmer erstellte Inhalte geltend gemacht
werden. Eine Freistellungspflicht besteht nur bei nachgewiesenem
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.
b) Die Haftung des Auftragnehmers im Rahmen dieser Freistellung ist der
Höhe nach auf die Netto-Monatsvergütung des jeweils betroffenen
Abrechnungsmonats begrenzt, in dem das haftungsbegründende Ereignis
eingetreten ist, maximal jedoch auf die Netto-Jahresvergütung des
laufenden Vertragsjahres.
c) Die Freistellung umfasst die erforderlichen, nachgewiesenen Kosten
der Rechtsverteidigung sowie Schadensersatzzahlungen, sofern diese
unmittelbar auf einem nachgewiesenen Verschulden des Auftragnehmers
beruhen. Kosten, die der Kunde ohne vorherige Abstimmung mit dem
Auftragnehmer eigenständig verursacht hat, werden nicht erstattet.
d) Zeitlicher Geltungsbereich: Diese Freistellung gilt ausschließlich
für Inhalte, die nach dem Datum des Vertragsschlusses vom
Auftragnehmer erstellt oder bereitgestellt werden. Eine Rückwirkung
auf früher erstellte Inhalte ist ausgeschlossen.
(5) Meldepflicht und Verfahrensrechte des Auftragnehmers:
a) Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Werktagen nach Kenntnis,
schriftlich über jeden Anspruch eines Dritten wegen einer
Schutzrechtsverletzung zu informieren, der im Zusammenhang mit
Leistungen des Auftragnehmers geltend gemacht wird.
b) Nimmt der Kunde eine Freistellung durch den Auftragnehmer in
Anspruch, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer die Führung der
Rechtsverteidigung zu übertragen oder zumindest maßgeblich zu
ermöglichen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Rechtsanwalt
seiner Wahl zu beauftragen.
c) Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des
Auftragnehmers keine Ansprüche Dritter anerkennen, Vergleiche
schließen oder sonstige rechtlich bindende Erklärungen abgeben, die
die Freistellungspflicht des Auftragnehmers begründen oder erweitern
könnten. Bei Verstoß gegen diese Pflicht entfällt die
Freistellungspflicht des Auftragnehmers vollständig.
d) Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf Anfrage alle für
die Rechtsverteidigung erforderlichen Unterlagen, Informationen und
Nachweise unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
(6) Portfolio-Recht: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Kunden
erstellten Werbemittel als anonymisierte Referenz in seinem Portfolio zu
verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 8 HAFTUNGSBEGRENZUNG
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(1) Unbeschränkte Haftung: Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt ausschließlich
für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen
Vertreter oder leitenden Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Ausschluss der Haftung für einfache Fahrlässigkeit: Eine darüber
hinausgehende Haftung des Auftragnehmers – insbesondere für einfache (leichte)
Fahrlässigkeit – ist vollständig ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich
zulässig ist. Dies gilt auch bei Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
(3) Gesamthaftungsobergrenze: In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung des
Auftragnehmers aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis die Summe
der in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadenbegründenden Ereignis vom
Kunden tatsächlich geleisteten Nettovergütungen. Dies gilt unabhängig von der
Anzahl der Schadensereignisse und der rechtlichen Grundlage der Ansprüche.
(4) Ausschluss mittelbarer Schäden: Die Haftung für mittelbare Schäden,
insbesondere entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle, Folgeschäden, Imageschäden
oder den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten des Kunden, ist vollständig
ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Haftungsausschluss für Plattformentscheidungen und externe Faktoren: Der
Auftragnehmer haftet nicht für:
- Einschränkungen, Sperrungen, Reichweitenveränderungen oder
Algorithmusänderungen durch Plattformbetreiber (Meta, Google,
TikTok etc.);
- technische Ausfälle oder Systemstörungen bei Drittanbietern;
- Änderungen der Datenschutz- oder Werbegesetzgebung, die
Targeting-Möglichkeiten einschränken oder Kampagnenergebnisse
beeinflussen;
- Kontosperrungen, die auf einem Verhalten oder Vorgeschichte des
Kunden beruhen.
(6) Haftung für KI-generierte Inhalte: Für Inhalte, die mithilfe
KI-gestützter Werkzeuge erstellt wurden, übernimmt der Auftragnehmer keine
Haftung wegen Urheberrechtsverletzung, sofern das eingesetzte KI-System zum
Zeitpunkt der Nutzung über eine gültige kommerzielle Lizenz oder ein
entsprechendes Nutzungsrecht verfügte. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige
Beanstandungen an KI-generierten Inhalten unverzüglich, spätestens innerhalb
von drei (3) Werktagen nach Kenntnis, schriftlich mitzuteilen.
(7) Mitverschulden: Soweit ein Schaden durch ein Mitverschulden des Kunden
(§ 254 BGB) mitverursacht wurde, insbesondere durch unvollständige, unrichtige
oder verspätete Angaben, fehlende Freigaben, Verstöße gegen
Mitwirkungspflichten oder verspätete Schadensmeldungen, mindert sich die
Haftung des Auftragnehmers entsprechend dem Maß des Mitverschuldens.
(8) Verjährung: Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Auftragnehmer
verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von einem (1) Jahr ab dem
Zeitpunkt, zu dem der Kunde von dem Schaden und der Person des Auftragnehmers
als Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte
erlangen müssen. Die gesetzliche Regelverjährung für Ansprüche wegen Vorsatzes
oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(9) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten aller
Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.
§ 9 DATENSCHUTZ
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(1) Beide Parteien verpflichten sich, die anwendbaren Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / EU 2016/679) sowie des BDSG einzuhalten.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung
personenbezogene Daten verarbeitet, die dem Kunden zuzuordnen sind, handelt er
als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen
hierzu einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab, der
Bestandteil dieses Vertrages wird.
(3) Einzelheiten zur Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer ergeben sich aus
der aktuellen Datenschutzerklärung unter www.shadrin.de.
§ 10 EINSATZ VON KI-SYSTEMEN (EU AI ACT)
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(1) Der Auftragnehmer setzt bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge
ein (z. B. für Texterstellung, Bildgenerierung, Kampagnenoptimierung). Diese
Systeme sind nach Einschätzung des Auftragnehmers der Risikokategorie
„Minimales Risiko“ oder „Begrenztes Risiko“ gemäß der Verordnung (EU)
2024/1689 (EU AI Act) zuzuordnen.
(2) Der Auftragnehmer kommt seinen Transparenzpflichten gemäß Art. 50 EU AI
Act nach und kennzeichnet wesentliche KI-generierte Inhalte in der
Kommunikation mit dem Kunden, sofern es sich nicht um offensichtlich kreative
oder assistierende Inhalte handelt.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine KI-Systeme einzusetzen, die
gegen Art. 5 EU AI Act (verbotene Praktiken, in Kraft seit 02.02.2025)
verstoßen, insbesondere keine Systeme zur unterschwelligen Manipulation von
Endnutzern oder zur Ausnutzung von deren Schwächen.
(4) Die Pflicht zur Offenlegung automatisierter Kommunikation gegenüber
Endnutzern (Art. 50 EU AI Act) obliegt dem Kunden als Betreiber der jeweiligen
Kommunikationskanäle, Chatbots und Funnels.
§ 11 AUSSCHLUSS DER BERATERHAFTUNG
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(1) Alle Empfehlungen, Strategien, Konzepte und sonstigen Leistungen des
Auftragnehmers stellen ausschließlich Marketingdienstleistungen dar und sind
keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung im Sinne der
einschlägigen Fachgesetze (RDG, StBerG, WpHG, HWG).
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche
Entscheidungen des Kunden, die auf der Grundlage von Empfehlungen oder
Leistungen des Auftragnehmers getroffen wurden. Der Kunde ist gehalten,
rechtlich oder fachlich relevante Fragen durch einen zugelassenen Fachberater
(Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt etc.) eigenständig klären zu lassen.
(3) Marktprognosen, Ergebnisschätzungen oder Benchmarks, die der
Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit kommuniziert, stellen keine
rechtsverbindlichen Zusagen oder Garantien dar.
§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch für internationale
Vertragsverhältnisse innerhalb der EU.
(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bramsche (Sitz des
Auftragnehmers), soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Textform: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie alle
vertragsrelevanten Erklärungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB); E-Mail
genügt.
(4) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt
die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) AGB-Einbeziehung: Diese AGB werden Vertragsbestandteil, indem der Kunde
sie vor Vertragsschluss erhalten hat und ihrer Geltung zustimmt. Die
Zustimmung kann durch Unterzeichnung des Angebots oder ausdrückliche
schriftliche Bestätigung erfolgen.
